Venne Media GmbH ist bemüht, seine Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils geltenden Fassung.
Diese Erklärung gilt für folgende Angebote:
- die Startseite der DIWA-Demo-Plattform,
- die Anforderung eines Demo-Zugangs mit Bestätigung und Statusseite,
- die Anmeldung zur Demo,
- diese Erklärung zur Barrierefreiheit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Angebote sind teilweise mit den oben genannten Vorschriften vereinbar. Eine formale Prüfung der Barrierefreiheit durch eine Prüfstelle steht noch aus.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Für die Online-Angebote gibt es noch keine Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.
Barrierefreie Alternativen
Termine können Sie auch telefonisch oder persönlich am Empfang vereinbaren, absagen oder verschieben. Ihre Wartenummer wird im Wartebereich auf den Aufrufanzeigen angezeigt. Wenn Sie Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an das Personal am Empfang.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung auf Grundlage der Angaben des Herstellers der Software (Stand 21.10.2026).
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Online-Angeboten aufgefallen? Möchten Sie Informationen zu Inhalten erhalten, die nicht barrierefrei sind? Dann wenden Sie sich bitte an:
Venne Media GmbH
E-Mail: info@venne-media.de
Anschrift: Warendorfer Str. 28, 48361 Beelen
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zur Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter https://www.schlichtungsstelle-bgg.de